Richterin lobt Gesetzespläne für Sicherungsverwahrung
AFP VOM 28.8.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 3057 Aufrufe Mehr zum Thema: SicherungsverwahrungJaeger: Reformen greifen Kritikpunkte aus Straßburg auf
Die deutsche Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Renate Jaeger, hat die Pläne der Bundesregierung zur Sicherungsverwahrung von Schwerverbrechern als "richtige Schritte" begrüßt. "Ich habe den Eindruck, dass die Bundesregierung die Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention mit der geplanten Neuregelung sehr ernsthaft in den Blick nimmt", sagte Jaeger der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Offenbar habe sich das Bewusstsein durchgesetzt, dass "ein Freiheitsentzug allein aus Gründen der öffentlichen Sicherheit menschenrechtswidrig ist".
Der Straßburger Gerichtshof hatte es für menschenrechtswidrig erklärt, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung, die bis 1998 nur für die Dauer von zehn Jahren verhängt werden konnte, für einige Straftäter im Nachhinein verlängert worden war. Die Regierungskoalition hatte sich am Donnerstag nach mehrwöchigem Streit zu einem Kompromiss durchgerungen. Für Täter, die nach dem Urteil möglicherweise entlassen werden müssten, soll dem Gesetzentwurf zufolge eine neue Form der sicheren Unterbringung geschaffen werden. Der Ansatz setzt etwa stärker auf die Therapierung des Straftäters.
Jaeger sagte der "NOZ", die Regierung sei mit ihren Plänen "auf einem guten Weg". Zentrale Kritikpunkte des Gerichts wie der Fokus auf Therapien und Resozialisierung würden aufgegriffen. Ein "richtiger Schritt" sei es auch, den Anwendungsbereich der Sicherungsverwahrung deutlich einzugrenzen. "Serienbetrüger oder Heiratsschwindler gehören nicht in Sicherungsverwahrung, ihre Anordnung muss auf schwere Delikte gefährlicher Straftäter beschränkt bleiben", sagte Jaeger und forderte eine rasche Umsetzung der Reformpläne.
28. August 2010 - 11.48 Uhr
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