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Babylon - Die Blüte am Euphrat und die Justiz

AFP VOM 26.4.2004 | Unterhaltung - Das Recht in der Geschichte | 35584 Aufrufe
Mehr zum Thema: Babylon, Babylonien, Babel, Hammurapi

Das Zivilrecht

Rechtsprechung am Euphrat

Schadenersatzrecht
Im Codex Hammurapi findet sich ein äußerst detailliertes Schadenersatzrecht. Wer beispielsweise jemanden verletzte, musste ihm die Kosten des Arztes erstatten. „Gesetzt, ein Mann hat bei einer Schlägerei einen anderen geschlagen und ihm eine Verwundung beigebracht, so wird selbiger Mann schwören: ´Ich habe ihn nicht mit Absicht geschlagen´ und wird den Arzt bezahlen. “

Mietrecht
Die gängigsten Behausungen in Mesopotamien waren zu dieser Zeit aus Lehmziegeln. Holz war äußerst selten. Darum wurden hölzerne Einrichtungsgegenstände in den Mietverträgen peinlich genau aufgeführt und mussten im Schadensfall vom Mieter ersetzt werden. Der Bewohner war zudem zu Schönheitsreparaturen am Gebäude verpflichtet.

Scheidungsrecht
Durch die noch junge Sesshaftigkeit hatte sich die Gesellschaftstruktur der Babylonier stark verschoben. Statt Stämmen oder Sippen war nun die Familie Kern der Gesellschaft. Hammurapi erließ deshalb zahlreiche Gesetze, die das Familienrecht und damit auch das Scheidungsrecht regelten. Eine Ehe durfte nur mit einem gültigen Ehevertrag, der die Vermögensverhältnisse regelte, geschlossen werden. Die Frau konnte sich auf eigenen Wunsch von ihrem Mann scheiden lassen, wenn ein entsprechender Grund wie zum Beispiel Untreue vorlag. Sie bekam die Mitgift ausgehändigt und konnte zu ihrem Vater zurückkehren.
Die Stellung der Frau war gemessen an der Zeit sehr fortschrittlich. Frauen waren sogar dazu berechtigt, eigenständig Rechtsgeschäfte abzuschließen. Allerdings wurde auch in Babylonien mit zweierlei Maß gemessen. War eine Frau untreu, hatten sie und der Nebenbuhler des Mannes ihr Leben verwirkt. Auch konnten Männer ohne triftigen Grund die Scheidung verlangen. In diesem Fall war der Mann verpflichtet, seiner Exfrau neben der Mitgift auch eine Art Alimente in Form eines Hauses und Land zu überlassen, wenn es in der Ehe Kinder gab.

Haftungsrecht
Die Babylonier setzten auf ein eher archaisches System der Produkthaftung, um einen Ansporn für mehr Qualität zu liefern. Kam ein freier Bürger durch eine dilettantische ärztliche Behandlung ums Leben, drohte dem Arzt die Amputation einer Hand. Mehr Glück hatte der Mediziner, wenn es sich bei dem zu Schaden gekommenen Patienten um einen Slaven handelt. Dann musste er lediglich den Kaufpreis als Schadenersatz entrichten. Das gleiche Zwei-Klassen-Recht galt auch für Baumeister, durch deren Pfusch jemand zu schaden kam. Starb ein freier Bürger durch die Trümmer eines einstürzenden Hauses, war der Baumeister dem Tode geweiht. War das Opfer ein Sklave, konnte er sich mit einem finanziellen Schadenersatz aus der Affäre ziehen.


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Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Babylon - Blüte am Euphrat und die Justiz
Seite 2: Der Codex Hammurapi
Seite 3: Auge um Auge, Zahn um Zahn
Seite 4: Die 282 Paragraphen
Seite 5: Regeln zur Berufsausübung
Seite 6: Das Zivilrecht
Seite 7: Weitere wichtige Gesetze
Seite 8: Hammurapis Erbe

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