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Rechnerisches Problem - Der Unterhalt - 2/17
cri vom 1.6.2000   1437321 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Ratgeber - Familienrecht

Die Unterhaltsvereinbarung

Die den Unterhalt regelnden gesetzlichen Vorschriften gelten nur dann, wenn die Betroffenen keine eigenen Regelungen getroffen haben. Diese Vorschriften sind also grundsätzlich abänderbar. Ehegatten können Vereinbarungen treffen, in denen Sie die Höhe und Zahlungsmodalitäten festlegen oder den Unterhalt sogar ausschließen.

Derartige Vereinbarungen bedürfen keiner besonderen Form. Daher unser Tipp: Bevor Sie unterbreitete Vereinbarungen unterschreiben, informieren Sie sich über die konkreten Auswirkungen und Konsequenzen.

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Seite 5: Der Unterhalt - Was dazu gehört
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