Der Unterhaltsanspruch wegen hohen Alters
AFP VOM 1.6.2000 | Ratgeber - Familienrecht | 1506099 Aufrufe Mehr zum Thema: UnterhaltSind Sie nach der Scheidung wegen hohen Alters nicht mehr in der Lage, in das Arbeitsleben einzusteigen, können Sie von Ihrem ehemaligen Partner Unterhalt verlangen. Eine feste Altersgrenze gibt es allerdings nicht, vielmehr ist der Einzelfall entscheidend.
Wichtige Kriterien sind Ihr Ausbildungsstand, die Arbeitsmarktlage oder die Dauer Ihrer Abstinenz von der Berufstätigkeit.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Der UnterhaltSeite 2: Die UnterhaltsvereinbarungSeite 3: Der Unterhaltsanspruch des EhegattenSeite 4: Die Höhe des Unterhalts - Womit Sie rechnen müssenSeite 5: Der Unterhalt - Was dazu gehörtSeite 6: Auf geht´s: Die UnterhaltstabellenSeite 7: Die Düsseldorfer TabelleSeite 8: Anmerkungen zur Düsseldorfer TabelleSeite 9: Die Berliner TabelleSeite 10: Anmerkungen zur Berliner TabelleSeite 11: KinderbetreuungSeite 12: Hohes AlterSeite 13: KrankheitSeite 14: ArbeitslosigkeitSeite 15: AufstockungsunterhaltSeite 16: AusbildungSeite 17: Sonstiges


