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Der Unterhaltsanspruch wegen hohen Alters

AFP VOM 1.6.2000 | Ratgeber - Familienrecht | 1506099 Aufrufe
Mehr zum Thema: Unterhalt

Sind Sie nach der Scheidung wegen hohen Alters nicht mehr in der Lage, in das Arbeitsleben einzusteigen, können Sie von Ihrem ehemaligen Partner Unterhalt verlangen. Eine feste Altersgrenze gibt es allerdings nicht, vielmehr ist der Einzelfall entscheidend. 

Wichtige Kriterien sind Ihr Ausbildungsstand, die Arbeitsmarktlage oder die Dauer Ihrer Abstinenz von der Berufstätigkeit.


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Der Unterhalt
Seite 2: Die Unterhaltsvereinbarung
Seite 3: Der Unterhaltsanspruch des Ehegatten
Seite 4: Die Höhe des Unterhalts - Womit Sie rechnen müssen
Seite 5: Der Unterhalt - Was dazu gehört
Seite 6: Auf geht´s: Die Unterhaltstabellen
Seite 7: Die Düsseldorfer Tabelle
Seite 8: Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle
Seite 9: Die Berliner Tabelle
Seite 10: Anmerkungen zur Berliner Tabelle
Seite 11: Kinderbetreuung
Seite 12: Hohes Alter
Seite 13: Krankheit
Seite 14: Arbeitslosigkeit
Seite 15: Aufstockungsunterhalt
Seite 16: Ausbildung
Seite 17: Sonstiges

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