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Hartz kann in Untreueprozess mit Bewährungsstrafe rechnen

AFP VOM 16.1.2007 | Nachrichten - Vor Gericht | 6861 Aufrufe
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Absprache zwischen Gericht, Anklage und Verteidigung

Der frühere VW-Personalvorstand Peter Hartz kann im Prozess wegen Untreue und Begünstigung eines Betriebsrates mit einer Bewährungsstrafe rechnen. Bereits am ersten Prozesstag einigte sich die 6. Große Strafkammer am Landgericht Braunschweig mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf eine Absprache. Im Gegenzug für das angekündigte umfassende und glaubhafte Geständnis Hartz' sollen der Strafrahmen von zwei Jahren auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen nicht überschritten werden.

Wie die Vorsitzende Richterin weiter erläuterte, stellte das Gericht zwar eine erhebliche Höhe von Untreue zu Lasten von VW fest. Andererseits sei der Angeklagte nicht vorbestraft, geständig und habe sich persönlich nicht bereichert. Zudem habe er "subjektiv" im Interesse von Volkswagen handeln wollen.

Die Verfahrensabsprache steht unter dem Vorbehalt, dass im Laufe der auf zwei Tage angesetzten Verhandlung keine weiteren Umstände bekannt werden, die für eine schwerere Strafe sprechen. Die Anklage wirft Hartz 44 Fälle der Untreue und 23 Fälle der Begünstigung vor. Es geht um rund 2,6 Millionen Euro, deren Empfänger vor allem der damalige VW-Betriebsratsvorsitzende Klaus Volkert war.

17. Januar 2007 - 13.10 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2007


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