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Das Mutterschaftsgeld

AFP VOM 6.7.2001 | Ratgeber - Arbeitsrecht | 155912 Aufrufe
Mehr zum Thema: Mutterschaftsgeld, Entbindungsgeld, Krankengeld

Während der Schutzfrist von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes steht Ihnen Mutterschaftsgeld zu. Da während dieser Zeit in der Regel nicht mehr gearbeitet wird, sollen durch diese Zahlungen finanzielle Einbußen komprimiert werden. Bei dieser Unterstützung werden allerdings einige Differenzierungen gemacht, die im Folgenden dargestellt werden.


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Seite 8: Mutterschaftsgeld bei Verschiebung des Geburtstermins, Frühgeburt und Mehrlingen

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