"Mutter, bleib doch daheim"
AFP VOM 23.10.2002 | Nachrichten - Aktuelle Prozesse | 46935 Aufrufe Mehr zum Thema:Pflegekosten, Eltern
BGH nimmt große Sorgen von Millionen erwachsenen Kindern
Erleichterung für Millionen erwachsene "Kinder" in Deutschland: Wenn die eigenen Eltern einmal pflegebedürftig werden, müssen die Nachkommen zwar mit für den Unterhalt aufkommen - die Sozialämter dürfen ihnen dabei aber nicht dauerhaft erhebliche Einbußen vom Lebensstandard zumuten. Dies ist der Kern des am Donnerstag verkündeten Grundsatzurteils des Bundesgerichtshofs (BGH). Damit haben die Karlsruher Richter für Hunderttausende Senioren und ihre Angehörigen mehr Klarheit geschaffen. (Az: XII ZR 266/99)
Bundesweit gibt es über 8000 Alteneinrichtungen mit rund 650.000 Plätzen. Die Pflegeversicherung zahlte im vergangenen Jahr an 578.000 Heimbewohner Pflegegeld aus, dabei sind 80 Prozent der Pflegebedürftigen älter als 65 Jahre. Der Umkehrschluss, der Großteil der älteren Menschen sei pflegebedürftig, sei aber "vollkommen verkehrt", warnt Barbara Keck, Pflege-Expertin bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) in Bonn. "Nur vier Prozent der über 65-Jährigen sind davon betroffen." Dennoch: Das Pflegerisiko steigt mit dem Alter und die Zahl der Pflegebedürftigen wird sich in den kommenden Jahren kontinulierlich erhöhen. Nach Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung wird sich ihre Zahl bis 2005 verdoppeln.
Gleichzeitig steigen die Kosten für Pflege und die Sozialkassen sind leer. Ein Heimplatz für schwer Pflegebedürftige kostet nach BAGSO-Angaben schon heute pro Monat um 2500 Euro in den neuen und 3000 Euro in den alten Bundesländern. Die Pflegeversicherung dagegen zahlt selbst in Härtefällen maximal 1688 Euro. "In immer mehr Fällen reichen Rente und Pflegeversicherung nicht mehr aus", weiß BAGSO-Sprecherin Ursula Lenz.
Nach dem Unterhaltsrecht sind dann die Kinder dran. Zwar streckt das Sozialamt häufig die Kosten vor, kann sie dann später aber von den Kindern zurück holen. Nach Erfahrung der Seniorenberaterin Monika Broy kommt dies in der Praxis bisher noch nicht allzu häufig vor. "Doch alle Leute befürchten, dass sie in die Pflicht genommen werden." Und dabei wusste bislang niemand so recht, was eigentlich auf die Kinder zukommt. Das Vorgehen und die Berechnung der Unterhaltsansprüche durch die Sozialämter sei sehr uneinheitlich und wenig durchschaubar, kritisiert Broy.
Da verzichten viele alte Menschen so lange es irgend geht gleich ganz auf eine eigentlich sinnvolle Heimbetreuung oder auch auf Sozialhilfe, die ihnen zustehen würde. Sehr oft aber sind es auch die Kinder, die ihre pflegebedürftigen Eltern nicht ins teure Heim lassen, obwohl sie zu Hause nicht mehr ausreichend versorgt werden können. "Mutter, bleib doch daheim", zitiert Ursula Leuchte-Wetterling, Geschäftsführerin der Seniorenberatung ArcheNoah in Karlsruhe, die Angehörigen einer alten Frau.
Für die Angehörigen ist in den Beratungsstellen das Thema Geld das zweitwichtigste, direkt nach dem schlechten Gewissen, wenn die Eltern in ein Heim vermeintlich "abgeschoben" werden. Dabei versuchten manche Kinder, alles Geld zusammen zu kratzen, damit es den Eltern nur gut geht. Andere sagen: "Das sehe ich nicht ein" - selbst dann, wenn sie von den Eltern beispielsweise schon ein Haus bekommen haben.
Nicht selten kommt es dann auch zum Krach zwischen den Kindern. "Beim Geld hört auch die familiäre Freundschaft auf", weiß Broy - vor allem dann, wenn nur eines von mehreren Kindern zahlen muss. "Da kommt es vor, dass Kontakte abbrechen." Hintergrund ist, dass nur die Kinder mit eigenem Einkommen ihren Eltern Unterhalt leisten müssen. So blieb bisher beispielsweise eine Hausfrau verschont, auch wenn sie vom Einkommen ihres Mannes auf weit größerem Fuße lebt als ihr arbeitender Bruder.
Diese Ungerechtigkeit hat das Karlsruher Urteil nicht gelöst, es dürfte also nicht das letzte zu diesem Thema sein. Eins haben die Richter aber immerhin geschafft: Sie nahmen den Kindern die Sorge um den eigenen Lebensstandard.
24. Oktober 2002 - 17.15 Uhr
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Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Pflicht der Kinder zu Eltern-Unterhalt begrenztSeite 2: Mutter, bleib doch daheimSeite 3: BGH verhandelt über Pflegekosten der Eltern



