Mietprobleme
14.10.2003 | Service - Musterverträge und Briefe | 263761 Aufrufe Mehr zum Thema: Miete, Musterbriefe, Mustertexte
| Johann Muster | Irgendwo, den 1.7.02 |
90210 Irgendwo
Tel. :12345678
Email: jmuster@adresse.de
Willibald Vermieter
Vermieterstr. 5
90220 Irgendwo
Mietminderung
Sehr geehrter Herr Vermieter,
entsprechend meiner Obliegenheit gemäß § 536c BGB habe ich Sie mit Schreiben vom 05.06.2002 darauf hingewiesen, dass die Mietsache folgenden Mangel aufweist: die Fenster der Wohnung sind undicht. Dadurch wird die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben, da es die ganze Zeit zieht, sich bei Regenwetter Wasserlachen auf den Fensterbrettern bilden und die Heizkosten in den Wintermonaten unnötigerweise in die Höhe getrieben werden.
Ich bin daher berechtigt, den Mietzins zu mindern. Ich halte eine Minderung um 20% monatlich so lange für angemessen, bis der Mangel beseitigt worden ist.
Sie erhalten bis dahin somit nur noch den Betrag von 700 Euro monatlich.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Muster
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Unpünktliche MietzahlungSeite 2: Nichtbenutzbarkeit des MietobjektsSeite 3: MietminderungSeite 4: LärmbelästigungSeite 5: MietmängelSeite 6: Normaler Wohngebrauch - Beleidigung


