Das Namensrecht
AFP VOM 9.8.2000 | Ratgeber - Familienrecht | 103701 Aufrufe Mehr zum Thema: Kindschaftsrecht, Sorgerecht, UmgangsrechtMüller, Meier oder Müller-Meier? Die Frage, welchen Familienamen ein Kind tragen wird, richtet sich nach dem Status der elterlichen Beziehung zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes.
Folgende Konstellationen sind möglich:
- Wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt einen gemeinsamen Familiennamen führen, erhält das Kind den gleichen Namen.
- Führen die Eltern keinen gemeinsamen Namen, haben aber das gemeinsame Sorgerecht, entscheiden sie gemeinsam darüber, ob das Kind den Familiennamen der Mutter oder des Vaters bekommen soll. Es kann aber kein aus beiden Namen zusammengesetzter Doppelname gebildet werden. Wenn sich die Eltern nicht entscheiden können, wird das Familiengericht einem der beiden Elternteile die Entscheidung übertragen.
- Liegt zum Zeitpunkt der Geburt das Sorgerecht allein bei einem Elternteil (normalerweise bei der Mutter), erhält das Kind den Namen des Elternteils mit Sorgerecht.
- Entscheiden sich die Eltern später doch für ein gemeinsames Sorgerecht, kann der Name des Kindes neu bestimmt werden. Es bekommt entweder den Namen der Mutter oder des Vaters.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Das neue Kindschaftsrecht - Worum es gehtSeite 2: Fragen zur Abstammung des KindesSeite 3: Das neue SorgerechtSeite 4: Neuregelung des UmgangsrechtsSeite 5: Das NamensrechtSeite 6: ...weitere Änderungen
Leserkommentare
von guest-12301.05.2010 20:09:01 am 10.04.2010 14:04:51# 1Kinder schlagen ist defintiv nur ein Eingeständnis der eigenen Unfähigkeit zu erziehen und somit nur ein Armutszeugnis


