364.903
Registrierte
Nutzer
 www.123recht.net » Ratgeber » Arbeitsrecht » Das Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld

6.7.2001 | Ratgeber - Arbeitsrecht | 171884 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Mutterschaftsgeld, Entbindungsgeld, Krankengeld

Gehen Sie nur einer geringfügigen Tätigkeit nach, so bekommen Sie eine einmalige Zahlung von 210 Euro. Diese wird vom Bundesversorgungsamt geleistet. Den hierfür nötigen Antrag müssen Sie an folgende Adresse richten:



Bundesversorgungsamt
Reichspietsufer 72-76
10785 Berlin



« Zurück | Seite: 12345678
Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Das Mutterschaftsgeld
Seite 2: Pflichtversicherte Frauen in Vollzeitbeschäftigungen
Seite 3: Hausfrauen
Seite 4: Arbeitslose Frauen
Seite 5: Privatversicherte Frauen
Seite 6: Selbständige, Familienversicherte oder Studentinnen
Seite 7: Frauen in 325 Euro-Verträgen
Seite 8: Mutterschaftsgeld bei Verschiebung des Geburtstermins, Frühgeburt und Mehrlingen

123recht.net ist Rechtspartner von:

364903
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

109995
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwältin
Sabine Peter
Mannheim
Erbrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht, Fachanwalt Familienrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Die Sorgerechtsreform ist am 19.05.2013 in Kraft getreten. Väter nicht-ehelicher Kinder haben ein Recht auf das gemeinsame Sorgerecht. Richtig so?