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Das Mutterschaftsgeld

AFP VOM 6.7.2001 | Ratgeber - Arbeitsrecht | 155911 Aufrufe
Mehr zum Thema: Mutterschaftsgeld, Entbindungsgeld, Krankengeld

Gehen Sie nur einer geringfügigen Tätigkeit nach, so bekommen Sie eine einmalige Zahlung von 210 Euro. Diese wird vom Bundesversorgungsamt geleistet. Den hierfür nötigen Antrag müssen Sie an folgende Adresse richten:



Bundesversorgungsamt
Reichspietsufer 72-76
10785 Berlin

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