Staatsanwaltschaft will Mannesmann-Urteil ´sorgfältig prüfen´
AFP VOM 22.7.2004 | Nachrichten - Vor Gericht | 15951 Aufrufe Mehr zum Thema: Mannesmann, Ackermann, ZwickelIm Mannesmann-Prozess will die Staatsanwaltschaft vor einer Entscheidung über eine mögliche Revision vor dem Bundesgerichtshof die Gründe für die Freisprüche "sorgfältig prüfen". Es sei klar, dass die Ankläger mit dem Tenor des Urteils "nicht übereinstimmen", sagte die Sprecherin der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft, Simone Kämpfer, am Donnerstag. In wesentlichen Punkten sei die Kammer jedoch der Auffassung der Ankläger gefolgt. Als Beispiele nannte Kämpfer die Entschätzung des Gerichts, dass sämtliche Prämien und Pensionszahlungen aktienrechtlich unzulässig seien. Auch habe die Kammer festgestellt, dass die Zahlungen nicht im Interesse der Mannesmann AG gelegen hätten. Die Ankläger können innerhalb einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
22. Juli 2004 - 12.54 Uhr
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Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Mannesmann-Prozess: Freispruch für alle AngeklagtenSeite 2: Mannesmann-Angeklagte begrüßen FreisprücheSeite 3: Revision gegen Mannesmann-Urteil eingelegtSeite 4: Telefonterror und StammtischrechtsexpertenSeite 5: Börsennotierte Unternehmen begrüßten ´Freispruch erster Güte´Seite 6: Experte fordert nach Mannesmann-Freisprüchen mehr TransparenzSeite 7: Aktionärsschützer fordern nach Mannesmann-Freisprüchen RevisionSeite 8: Staatsanwaltschaft will Mannesmann-Urteil ´sorgfältig prüfen´Seite 9: 37 Prozesstage, 55 Zeugen und eine Videoschaltung nach Hongkong


