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Arbeitsgerichtsbarkeit und Prozesskosten

15.6.2000 | Service - Kosten, Gebühren, Versicherungen | 48366 Aufrufe
Mehr zum Thema: Prozess, Prozesskosten

Zwischen Zivil- und Arbeitsgerichten bestehen hinsichtlich der Prozesskosten beachtliche Unterschiede:

Vor Arbeitsgerichten besteht kein Anwaltszwang, egal wie hoch der Streitwert auch sein mag. Im Fall einer gerichtlichen Niederlage müssen dem Gegner die Anwaltskosten nicht erstattet werden. Lassen Sie sich vor einem Arbeitsgericht anwaltlich vertreten, müssen Sie diese Kosten in jedem Fall selber aufbringen.
Die Gerichtskosten sind geringer als bei Zivilgerichten. Es gibt streitwertabhängige Einheitsgebühren:

 

Streitwert Gerichtskosten
300 Euro 50 Euro
600 Euro 70 Euro
1.500 Euro 130 Euro
5.000 Euro 242 Euro
10.000 Euro 392 Euro

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