Rechtsexperten geben Verfassungsklagen gegen Neuwahl wenig Chancen
AFP VOM 24.7.2005 | Nachrichten - Allgemein | 14212 Aufrufe Mehr zum Thema: Neuwahlen, Bundestag, Auflösung- Debatte über Selbstauflösungsrecht für Bundestag hält an
Die Klagen gegen die Entscheidung von Bundespräsident Horst Köhler für Neuwahlen haben nach Ansicht von Verfassungsrechtlern nur wenig Chancen. Ein Erfolg der Verfassungsklagen sei nicht wahrscheinlich, sagte der frühere Verfassungsrichter Ernst Gottfried Mahrenholz am Sonntag im Deutschlandfunk. Für den Fall einer Aufhebung seiner Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht denkt Köhler einem Zeitungsbericht zufolge nicht an Rücktritt. Unterdessen stritten Politiker und Rechtsexperten weiter über die Frage, ob es ein Selbstauflösungsrecht für den Bundestag geben solle.
Der Bonner Staatsrechtler Josef Isensee sagte der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung", die Verfassungsrechtler könnten sich dem Zwang der politischen Wirklichkeit nicht entziehen. "Sie müssen die Folgen einer möglichen Aufhebung der Entscheidung des Bundespräsidenten mit in Rechnung stellen, und diese Folgen wären verheerend, schlimmer als eine Entscheidung, die den Dingen ihren Lauf lässt."
Auch der Frankfurter Staatsrechtler Erhard Denninger befürchtete, das Vertrauen der großen Mehrheit der Bevölkerung in das gute Funktionieren der demokratischen Institutionen könne erschüttert werden, wenn das Gericht gegen den Willen der drei Verfassungsorgane Bundestag, Bundeskanzler und Bundespräsident entschiede. Er erwarte, dass das Gericht die Anträge der Abgeordneten Werner Schulz (Grüne) und Jelena Hoffmann (SPD) zurückweisen werde, weil die Auflösungsentscheidung des Bundespräsidenten zu Recht ergangen sei, sagte er der "FAS".
Nach Presseinformationen will Köhler auch dann im Amt bleiben, wenn das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe seine Entscheidung zur Auflösung des Bundestages aufheben sollte. Überlegungen für einen Rücktritt hätten während der gesamten Beratungen keine Rolle gespielt, berichtete die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf Informationen aus dem Bundespräsidialamt. Bundespräsident Karl Carstens, der 1983 den Bundestag aufgelöst hatte, hatte damals für den Fall eines negativen Urteils aus Karlsruhe seinen Rücktritt erwogen.
In der Frage eines Selbstauflösungrechts des Bundestages sagte Vizekanzler Joschka Fischer (Grüne), das jetzige Verfahren sei "ohne jeden Zweifel nicht befriedigend". "Aber deshalb einfach mal so das Parlament auflösen, hielte ich für falsch", sagte er der "Bild am Sonntag". "Es bräuchte dann schon eine sehr hohe Hürde." Der Bonner Staatsrechtler Christian Hillgruber sprach sich für ein Selbstauflösungsrecht aus. "Wenn man die Erfahrungen aus der Weimarer Republik genauer betrachtet, sprechen sie nicht wirklich gegen ein Selbstauflösungsrecht des Parlaments. Das gab es auch damals nicht", sagte er der "Passauer Neuen Presse" (Samstagausgabe). Der Staatsrechtler plädierte für ein Selbstauflösungsrecht mit Zwei-Drittel-Quorum.
Auch der frühere Verfassungsrichter Ernst Gottfried Mahrenholz bekräftigte seine Forderung nach einem Selbstauflösungsrecht. "Der Bundestag sollte mit Dreiviertelmehrheit beschließen können, ob er sich auflöst", sagte er den "Stuttgarter Nachrichten" vom Samstag. Unionsfraktionsvize Wolfgang Schäuble (CDU) lehnte dagegen im RBB ein Selbstauflösungsrecht des Bundestags ab. Das gegenwärtige Verfahren biete mehr Sicherheit vor Manipulationen.
Hillgruber erwartet eine zügige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Klagen gegen die Auflösung des Bundestags: "Karlsruhe hat sich auf den Tag X bereits vorbereitet." Es dürfte bereits Mitte August zu einer mündlichen Verhandlung kommen. Das Münchner Magazin "Focus" berichtete, intern sei der 10. August als Termin für die mündliche Verhandlung vorgesehen. Die Anwälte von Schulz und Hoffmann wollen in dieser Woche ihre Klagen einreichen.
24. Juli 2005 - 16.01 Uhr
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