Überwiegend positive Reaktionen zu Lissabon-Vertrag-Urteil
AFP VOM 30.6.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 2538 Aufrufe Mehr zum Thema: Lissabon-VertragEU-Parlamentspräsident sieht Weg frei für EU-Reformwerk
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum EU-Vertrag von Lissabon ist auf überwiegend positive Reaktionen gestoßen. EU-Parlamentspräsident Hans-Gert Pöttering (CDU) sagte der Hannoverschen "Neuen Presse", nun sei der Weg frei für die Ratifizierung des EU-Reformvertrags auch in anderen Ländern. Der EU-Abgeordnete Jo Leinen (SPD) sprach von einem klaren Ja zum Vertrag, aber auch von einer Integrationsbremse.
Pöttering nannte den Karlsruher Richterspruch ein "sehr gutes Signal und eine Ermutigung für die Länder, deren Unterschrift noch fehlt". Er gehe davon aus, dass der Vertrag bis Ende des Jahres von allen Mitgliedstaaten ratifiziert sein werde. Auch der deutsche EU-Industriekommissar Günter Verheugen (SPD) äußerte sich im Bayerischen Rundfunk zufrieden. Das Verfassungsgerichtsurteil habe eine "positive Signalwirkung" für das erneute Referendum in Irland.
Leinen wertete das Urteil ebenfalls als klares "Ja zum Reformvertrag". Allerdings könne die Europapolitik in Deutschland dadurch noch zäher werden, sagte der Vorsitzende des Verfassungsausschusses im EU-Parlament. "Demokratie ist immer aufwendig", sagte er im RBB-Inforadio. Karlsruhe habe "eine Integrationsbremse eingebaut".
Der CDU-Europaexperte Gunther Krichbaum sagte, das Urteil nehme die Geschwindigkeit aus dem europäischen Einigungsprozess heraus. "Vieles ging da offensichtlich auch dem höchsten Gericht bei uns zu schnell", sagte der Vorsitzende des Bundestagsausschusses für EU-Angelegenheiten im Deutschlandradio Kultur.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vertrat die Auffassung, dass sich durch das Urteil im europäischen Alltag wenig ändere. Nur in Fällen, in denen es um die Übertragung neuer Kompetenzen auf die EU gehe, müsse der nationale Gesetzgeber wie bisher auch beteiligt werden, sagte er im Deutschlandfunk.
Das Bundesverfassungsgericht hatte Deutschlands Zustimmung zum EU-Reformvertrag grundsätzlich gebilligt. Die Richter verlangten jedoch, dass Bundestag und Bundesrat im Begleitgesetz zum Reformvertrag mehr Mitsprache bei der Übertragung von Rechten an die EU eingeräumt werden müsse. Der Vertrag wird erst wirksam, wenn die Ratifikationsurkunden aller 27 EU-Staaten vereinbarungsgemäß in Rom hinterlegt sind.
1. Juli 2009 - 13.01 Uhr
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