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Wer wird geschützt? - Nicht jeder ist Begünstigter

AFP VOM 13.9.2000 | Ratgeber - Arbeitsrecht | 157285 Aufrufe
Mehr zum Thema: Kündigung, Kündigungsschutz, Arbeitsrecht

Die zwei entscheidenden Voraussetzungen für Arbeitnehmer, um auf Regelungen des allgemeinen Kündigungsschutzrechts zurückgreifen zu können, sind:

  • Zum Zeitpunkt der Kündigung muss der Arbeitnehmer bereits länger als sechs Monate ununterbrochen in dem Unternehmen angestellt sein.

  • Der Betrieb beschäftigt regelmäßig mehr als fünf Arbeitnehmer.

Für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern, die besonders schutzbedürftig sind, z.B. Schwangere oder Schwerbehinderte, besteht zusätzlich ein besonderer Kündigungsschutz.


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