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Das Naturrecht

AFP VOM 29.6.2004 | Ratgeber - Internationales Recht | 61655 Aufrufe
Mehr zum Thema: Naturrecht, Philosophie

Christian Thomasius

(*1.1.1655, † 28.09.1728) Christian Thomasius studierte in Leipzig Mathe, Physik, Geschichte und Philosophie und erwarb den Magister. Danach widmete er sich dem Jurastudium, war jedoch mit der erstarrten Rechtsauffassung seiner Epoche unzufrieden und fing an, private Vorlesungen zu halten. Er war der Erste, der Vorlesungen auf Deutsch anstelle des damals üblichen Latein abhielt. Thomasisus wurde schnell populär, hatte jedoch wegen seiner radikalen Aufklärungsphilosophien auch zahlreiche Gegner. So bekannte er zum Beispiel, dass es keine naturrechtliche Grundlage für die Monogamie gäbe.

Thomasius stellte die Sittlichkeit über das Recht; die Sittlichkeit sei immanent, während es ohne Gemeinschaft kein Recht geben könne. Damit entsprach er der Auffassung des Naturrechts als übergeordnetes Rechtssystem. Thomasius forderte ein Recht ohne jeden religösen Bezug, das er auf drei Grundprinzipien reduzierte:

  1. Die Regel des Ehrbaren (Honestum): "Was du wilt/daß andere sich thun sollen/das tue dir selbsten."
  2. Die Regel des Wohlanständigen (Decorum): "Was du wilt/daß andere dir thun sollen/das thue du ihnen".
  3. Die Regel des Gerechten (Iustum): "Was du dir nicht wilt gethan wissen/das thue du andern auch nicht."

Thomasius kritisierte vehement die Hexenverfolgung und die damit verbundenen Folterungen. Er stellte sich klar gegen den Hexenglauben, bestritt die Existenz des Teufels und sprach den Hexenprozessen so die rechtliche Grundlage ab. Thomasius wurde letztlich Professor an der Universität Halle, wo er bis kurz vor seinem Tod Vorlesungen hielt.


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