, Innergemeinschaftliche Warenlieferung mit Ust-ID, jedoch pers. ABHOLUNG der Ware...
Hallo,Frage:Wie ist das wenn Firma A an Firma B (beide haben eine Ust-ID. Deutschland bzw. Österreich) einen Warenhandel abschließen, d.h. z.B. Firma A in Deutschland verkauft an Firma B in Österreich einen Gegenstand ohne Ust..So weit so gut...Nun möchte Firma B die Ware in Deutschland abholen.Wie muss die "Ausfuhr" dokumentiert werden? Genügt die schriftliche bescheinigung des Abholers, dass die Ware direkt ausgeführt wird? Oder muss offiziell "an der Grenze" irgendetwas ausgefüllt und zurückgeschickt werden?Danke, SN-- Editiert von snuggles am 06.12.2006 01:05:22