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Der Unterhaltanspruch wegen Krankheit

AFP VOM 1.6.2000 | Ratgeber - Familienrecht | 1506082 Aufrufe
Mehr zum Thema: Unterhalt

Erlaubt Ihnen Ihr Gesundheitszustand nicht, einer Arbeit nachzugehen, haben Sie einen Unterhaltsspruch gegen Ihren früheren Ehepartner. Hierbei ist auf den Zeitpunkt der Ehe abzustellen: nachfolgende Erkrankungen bleiben unberücksichtigt.

Im Einzelfall kann auch Drogensucht oder Vergleichbares einen Arbeitsausfall im Sinne dieses Unterhaltsanspruches begründen. Dies nur dann, wenn der von der Sucht Betroffene alles tut, davon loszukommen.


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Der Unterhalt
Seite 2: Die Unterhaltsvereinbarung
Seite 3: Der Unterhaltsanspruch des Ehegatten
Seite 4: Die Höhe des Unterhalts - Womit Sie rechnen müssen
Seite 5: Der Unterhalt - Was dazu gehört
Seite 6: Auf geht´s: Die Unterhaltstabellen
Seite 7: Die Düsseldorfer Tabelle
Seite 8: Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle
Seite 9: Die Berliner Tabelle
Seite 10: Anmerkungen zur Berliner Tabelle
Seite 11: Kinderbetreuung
Seite 12: Hohes Alter
Seite 13: Krankheit
Seite 14: Arbeitslosigkeit
Seite 15: Aufstockungsunterhalt
Seite 16: Ausbildung
Seite 17: Sonstiges

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