Der Unterhaltanspruch wegen Krankheit
AFP VOM 1.6.2000 | Ratgeber - Familienrecht | 1506082 Aufrufe Mehr zum Thema: UnterhaltErlaubt Ihnen Ihr Gesundheitszustand nicht, einer Arbeit nachzugehen, haben Sie einen Unterhaltsspruch gegen Ihren früheren Ehepartner. Hierbei ist auf den Zeitpunkt der Ehe abzustellen: nachfolgende Erkrankungen bleiben unberücksichtigt.
Im Einzelfall kann auch Drogensucht oder Vergleichbares einen Arbeitsausfall im Sinne dieses Unterhaltsanspruches begründen. Dies nur dann, wenn der von der Sucht Betroffene alles tut, davon loszukommen.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Der UnterhaltSeite 2: Die UnterhaltsvereinbarungSeite 3: Der Unterhaltsanspruch des EhegattenSeite 4: Die Höhe des Unterhalts - Womit Sie rechnen müssenSeite 5: Der Unterhalt - Was dazu gehörtSeite 6: Auf geht´s: Die UnterhaltstabellenSeite 7: Die Düsseldorfer TabelleSeite 8: Anmerkungen zur Düsseldorfer TabelleSeite 9: Die Berliner TabelleSeite 10: Anmerkungen zur Berliner TabelleSeite 11: KinderbetreuungSeite 12: Hohes AlterSeite 13: KrankheitSeite 14: ArbeitslosigkeitSeite 15: AufstockungsunterhaltSeite 16: AusbildungSeite 17: Sonstiges


