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Ermittlungen gegen Jugendamt im Fall Lea-Sophie eingestellt

AFP VOM 16.7.2008 | Nachrichten - Nachrichten | 8300 Aufrufe
Mehr zum Thema: Lea-Sophie, Mord, Unterlassen, Eltern

Staatsanwaltschaft: Keine Anhaltspunkte für Straftat

Einen Tag nachdem die Eltern der in Schwerin verhungerten Lea-Sophie wegen Mordes verurteilt wurden, hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Schweriner Jugendamtes eingestellt. Es gebe keine Anhaltspunkte für ein Straftat, teilte die Behörde mit. Nach dem Tod des Mädchens waren bei der Staatsanwaltschaft 46 Anzeigen wegen unterlassener Hilfeleistung oder Beihilfe zu einem Tötungsdelikt eingegangen. Die Eltern wurden vom Landgericht wegen Mordes durch Unterlassen zu je elf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Der Großvater Lea-Sophies hatte sich rund ein Jahr vor deren Tod im November 2007 an das Jugendamt gewandt. Wenn das Jugendamt bei Lea-Sophies Familie zu diesem Zeitpunkt einen Hausbesuch gemacht hätte, hätte es sich laut Staatsanwaltschaft vom guten Pflege- und ausreichenden Ernährungszustand des Kindes ein Bild machen können. Es wäre nicht zu erkennen gewesen, dass die Eltern wenige Monate später ihre Tochter verhungern lassen würden. Auch die Großeltern haben laut Staatsanwaltschaft beim Jugendamt nicht beklagt, dass das Kindeswohl in Gefahr sei.

Als eine Woche vor dem Tod von Lea-Sophie ein anonymer Hinweis aus der Nachbarschaft beim Jugendamt einging, der sich auf den kleinen Bruder des Mädchens bezog, reagierte das Jugendamt sofort. Weil ein Hausbesuch fehlschlug, wurden die Eltern zum Jugendamt geladen und präsentierten einen wohlgenährten Säugling. Über den Zustand Lea-Sophies logen sie den Angaben zufolge den Sozialarbeiter an, was dieser nicht erkennen konnte.

17. Juli 2008 - 18.38 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008


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