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Das Mutterschaftsgeld

AFP VOM 6.7.2001 | Ratgeber - Arbeitsrecht | 155910 Aufrufe
Mehr zum Thema: Mutterschaftsgeld, Entbindungsgeld, Krankengeld

Sind Sie arbeitslos, so haben Sie einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe Ihres Arbeitslosenbezuges, den Sie vor Beginn der Schutzfrist erhalten haben. Diese Zahlung wird gewährt, da Sie während dieses Zeitraums nicht arbeiten und auch keinen durch das Arbeitsamt vorgeschlagenen Job annehmen können. Auch wenn Sie arbeitslos sind, sollen Sie finanziell nicht schlechter gestellt werden, als Frauen, die einer Berufstätigkeit nachgehen.


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Das Mutterschaftsgeld
Seite 2: Pflichtversicherte Frauen in Vollzeitbeschäftigungen
Seite 3: Hausfrauen
Seite 4: Arbeitslose Frauen
Seite 5: Privatversicherte Frauen
Seite 6: Selbständige, Familienversicherte oder Studentinnen
Seite 7: Frauen in 325 Euro-Verträgen
Seite 8: Mutterschaftsgeld bei Verschiebung des Geburtstermins, Frühgeburt und Mehrlingen

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