Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340158
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Unterhaltung » Das Recht in der Geschichte » 

Hans Litten

AFP VOM 15.2.2001 | Unterhaltung - Das Recht in der Kritik | 23104 Aufrufe
Mehr zum Thema: Litten, Rechtskritik
Hans Litten
Hans Litten

Berlins Polizeipräsident Zörgiebel hatte ein allgemeines Verbot politischer Veranstaltungen erlassen, das am 1. Mai 1929 zur blutigen Auflösung einer Arbeiterdemonstration führte. Auf Anordnung des sozialdemokratischen Polizeipräsidenten schossen Polizisten rücksichtslos in die Menge der Demonstrationsteilnehmer. Dabei wurden 33 Menschen getötet und Hunderte verletzt. Es folgten 1.200 Verhaftungen, die zu zahlreichen Prozessen wegen Landfriedenbruchs in Tateinheit mit Aufruhr führten. Hans Litten war unter den Anwälten der "Roten Fahne", die die angeklagten Arbeiter verteidigten. Er wirkte im "Ausschuss zur Untersuchung der Berliner Maivorgänge" mit und sammelte so viel Beweismaterial, dass er gegen Zörgiebel Anzeige wegen Anstiftung zum Mord in 33 Fällen erstattete.

Ein Auszug aus Littens Anklageschrift:

"Zörgiebel ist seit vielen Jahren Mitglied der sozialdemokratischen Partei: er weiß daher, daß die Arbeiterschaft sich das Recht zur Maidemonstration selbst im kaiserlichen Deutschland und zaristischen Rußland niemals durch ein Polizeiverbot hat nehmen lassen. Er weiß auch, daß eine sozialistisch erzogene Arbeiterschaft sich niemals dieses Recht nehmen lassen wird. Wenn also der Beschuldigte trotzdem das Demonstrationsverbot aufrecht erhielt, so wußte er, daß dennoch demonstriert werden würde. Als normalbegabter Mensch wußte aber der Beschuldigte, daß die Aufhebung des Demonstrationsverbotes keine auch nur annähernd so fürchterliche Wirkung hätte haben können, wie die gewaltsame Durchsetzung des Demonstrationsverbots sie gehabt hatte."
Die Anklage wurde von Staatsanwaltschaft und Kammergericht abgewiesen. Auch Littens Versuch, Zörgiebel durch öffentliche Mordbeschuldigungen zu einer Beleidigungsklage zu bringen, scheiterte.
Die Verteidigung der Opfer der Polizeiangriffe führte Litten mit unverminderter Kraft weiter. Dabei wollte er nicht nur die rücksichtslos brutalen Methoden der Polizei aufklären, sondern auch die Verantwortlichkeit bis in die höchsten politischen Ränge.


« Zurück | Seite: 1234
Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Überblick
Seite 2: 1929: Die Klage gegen Zörgiebel
Seite 3: 1931: Der Edenpalastprozess
Seite 4: 1932: Der Felseneckeprozess

123recht.net ist Rechtspartner von:

340158
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97771
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Andere Artikel zum Thema

Karl Kraus
Kurt Tucholsky
Rechtsanwältin
Silke Thulke-Rinne
Fürth
Mietrecht, Verkehrsrecht, Baurecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Chaos beim Relegationsspiel Herta Berlin gegen Fortuna Düsseldorf. Sollten die Krawalle Konsequenzen für die betroffenen Vereine haben?