Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340158
zufriedene Nutzer

Prozesskosten

15.6.2000 | Service - Kosten, Gebühren, Versicherungen | 48348 Aufrufe
Mehr zum Thema: Prozess, Prozesskosten

Die Klärung von Streitigkeiten vor einem deutschen Gericht ist nicht umsonst. Das Gerichtsverfahren kostet Geld, das von den am Prozess beteiligten Parteien aufgebracht werden muss. Zu den Prozesskosten gehören sowohl die Gerichtskosten (abhängig vom jeweiligen Streitwert) als auch außergerichtliche Kosten wie Anwaltsgebühren, sollte eine anwaltliche Vertretung notwendig sein.

Wer verliert, zahlt. Am Ende eines gerichtlichen Prozesses zahlt in der Regel nur eine Partei: die Kosten sind von dem zu übernehmen, der im Verfahren unterliegt. Man steht dann nicht nur mit einem nachteiligen Urteil da, sondern ist zur Zahlung der gesamten Prozesskosten verpflichtet.
Mitunter kann es auch zu anteiligen Zahlungen beider Parteien kommen, z.B. dann, wenn die Parteien einen Vergleich schließen.

Können Prozesskosten nicht aufgebracht werden, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.


Seite: 12345 | Weiter »
Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Prozesskosten
Seite 2: Gerichtskosten
Seite 3: Anwaltsgebühren
Seite 4: Kostenbeispiele für Zivilprozesse
Seite 5: Ausnahme Arbeitsgerichtsbarkeit

123recht.net ist Rechtspartner von:

340158
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97736
beantwortete Fragen
41
Anwälte jetzt
online
Andere Artikel zum Thema

Prozesskostenhilfe
Beratungshilfe
Rechtsanwalt
Christoph Domernicht
Köln
Medienrecht, Fachanwalt Arbeitsrecht, Zivilrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Chaos beim Relegationsspiel Herta Berlin gegen Fortuna Düsseldorf. Sollten die Krawalle Konsequenzen für die betroffenen Vereine haben?