Geldstrafe für Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh gefordert
AFP VOM 8.12.2008 | Nachrichten - Vor Gericht | 5283 Aufrufe Mehr zum Thema: Oury, JallohStaatsanwalt: Tod in Polizeihaft war vermeidbar
Im Prozess um den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh in Dessau hat die Staatsanwaltschaft für einen der beiden angeklagten Polizisten eine Geldstrafe in Höhe von 4800 Euro gefordert. Im Falle des zweiten Polizisten plädierte Oberstaatsanwalt Christian Preissner vor dem Landgericht Dessau auf Freispruch aus Mangel an Beweisen. Jalloh war im Januar 2005 beim Brand in einer Polizeizelle ums Leben gekommen. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft wäre der Tod des aus Sierra Leone stammenden Asylbewerbers vermeidbar gewesen. Das Urteil wird noch im Tagesverlauf erwartet.
Der frühere Dienstgruppenleiter Andreas S. habe sich der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen schuldig gemacht, sagte Preissner. Wäre dieser nach dem ersten Alarm "rechtzeitig losgegangen und hätte er einen Feuerlöscher mitgenommen, hätte das Leben von Jalloh gerettet werden können". Andererseits müsse zugunsten des Angeklagten gewertet werden, dass es sich um einen tragischen Unglücksfall gehandelt habe, zu dem es durch die Verkettung "ganz unglücklicher Umstände" gekommen sei.
Ursprünglich war S. wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt worden. Dafür sieht die Staatsanwaltschaft aber keine ausreichenden Beweise.
Für den mitangeklagten Polizisten Hans-Ulrich M. beantragte die Staatsanwaltschaft Freispruch. Es gebe keinen Anhaltspunkt dafür, dass er sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht habe. M. war in der Anklage vorgeworfen worden, er habe bei der Durchsuchung von Jalloh ein Feuerzeug übersehen, mit dem dieser trotz Fesselung eine Matratze in einer Gewahrsamzelle angezündet haben soll.
Nach Auffassung der Nebenklage wird der Prozess "nicht aufklären können, wie Oury Jalloh zu Tode gekommen ist". Es gebe viele "Ungereimtheiten".
Schwere Vorwürfe erhoben die Vertreter der Nebenklage gegen Polizeibeamte, die vor Gericht als Zeugen ausgesagt hatten. Es sei "auf schäbigste Art und Weise gemauert, geblockt und gelogen worden", sagte Ulrich von Klinggräff, einer der drei Anwälte, die Jallohs Familie vertreten.
Der Tod von Jalloh hatte in Deutschland und auch international für großes Aufsehen gesorgt und Proteste ausgelöst. Der Asylbewerber war am 7. Januar 2005 festgenommen worden, weil sich zwei Frauen von dem alkoholisierten Mann belästigt gefühlt hatten. Weil Jalloh sich den Beamten widersetzte, wurde er ans Bett in der Gewahrsamzelle gefesselt, dessen Matraze später in Flammen aufging.
8. Dezember 2008 - 15.57 Uhr
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