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Forderung nach internationalem Klon-Verbot

AFP VOM 15.8.2001 | Nachrichten - International | 7227 Aufrufe
Mehr zum Thema: Klon, Genetik, Völkerrecht, Stammzellen

Den Forderungen nach einem internationalen Klonverbot liegt die sich ausweitende Bioethik-Debatte zugrunde, die ihren letzten Höhepunkt mit der Ankündigung des italienischen Gynäkologen Severino Antinori und seines amerikanischen Partners Panos Zavos erlebte, schon in diesem Jahr mit dem Klonen von Menschen zu beginnen und 2002 das erste geklonte Baby zu präsentieren.

Nach dem Embryonenschutzgesetz (ESchG) ist dieses Vorgehen in Deutschland schon seit 1991 verboten. Das Embryonenschutzgesetz wurde geschaffen, um den Missbrauch der in der Fortpflanzungsmedizin gegebenen Möglichkeiten zur Manipulation der Entstehung und Entwicklung menschlichen Lebens zu verhindern, wie unter anderem auch das Klonen menschlicher Embryonen.

Ein solches nationales Klonverbot macht jedoch nur Sinn, wenn Verstöße auch im Ausland verfolgt werden können. Denn ansonsten besteht für die Wissenschaftler immer die Möglichkeit, in ein Land auszuweichen, das kein Klon-Verbot oder nur sehr begrenzte Vorschriften zum Schutz von Embryonen hat.
Auch können sie in internationale Gewässer fliehen, wie Antinori und Zavos selbst angekündigt haben, sollten sie bei der Durchführung ihrer Experimente behindert werden.

Das Angebot des libyschen Diktators Muammar el Gaddafi an Antinori, seine Forschungen in Libyen durchzuführen, scheint die Forderungen nach einem internationalen Klonverbot damit zu rechtfertigen.


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Seite 3: Hintergrund: Embryonenschutzgesetz
Seite 4: Hintergrund: Recht auf internationalen Gewässern

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