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Bundesverfassungsgericht verhandelt über EU-Haftbefehl

AFP VOM 13.4.2005 | Nachrichten - Vor Gericht | 8367 Aufrufe
Mehr zum Thema: EU-Haftbefehl, Haftbefehl, Europa

- Bereits 19 Deutsche ins Ausland ausgeliefert

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch mit der mündlichen Verhandlung über den europäischen Haftbefehl begonnen. Das Gericht will prüfen, ob die Regelung gegen das Grundgesetz verstößt, weil sie die Überstellung deutscher Staatsbürger an einen anderen EU-Staat zur Verfolgung von Straftaten zulässt. Geklagt hat der Deutsch-Syrer Mamoun Darkazanli. Er sollte per EU-Haftbefehl an Spanien ausgeliefert werden, weil er dort verdächtigt wird, in der Zeit vor 2002 eine islamistische Terrorzelle unterstützt zu haben. Nach deutschem Strafrecht ist die Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung aber erst seit August 2002 strafbar.

Darkazanlis Karlsruher Anwalt Michael Rosenthal sieht darin deshalb einen Verstoß gegen das so genannte Rückwirkungsverbot, wonach niemand rückwirkend für eine Tat bestraft werden darf, die zum Tatzeitpunkt nicht strafbar war. Für das Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht zwei Verhandlungstage angesetzt.

Seit Inkrafttreten des Haftbefehls im August 2004 wurden 19 Deutsche an EU-Staaten ausgeliefert. Der Katalog der ihnen vorgeworfenen Taten reicht von Drogendelikten über Kindesmissbrauch bis hin zur Verletzung der Unterhaltspflicht. Gegen weitere 60 Deutsche liegt ein EU-Haftbefehl vor. Darunter sind sechs mutmaßliche NS-Verbrecher, die von den Niederlanden und Dänemark gesucht werden.

13. April 2005 - 10.03 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2005



Seite: 123
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Seite 2: Fall Darkazanli Anlass für Prüfung von EU-Haftbefehl in Karlsruhe
Seite 3: Vernünftig aber verfassungswidrig?

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