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Die Verhandlung: Konfrontationskurs

AFP VOM 7.6.2001 | Nachrichten - Aktuelle Prozesse | 3256 Aufrufe
Mehr zum Thema: Westlb, Beihilfe, Kommission

Bei der Gerichtsverhandlung über die vermeintliche Milliarden-Beihilfe an die Westdeutsche Landesbank Girozentrale (WestLB) hat sich am Donnerstag die Konfrontation zwischen Deutschland und der Europäischen Kommission verschärft. Vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg warfen sich beide Seiten gegenseitig starre Haltungen vor. Verhandelt wird eine Klage, mit der die EU-Kommission eine Entscheidung von 1999 durchsetzen will. Danach soll die WestLB dem Land Nordrhein-Westfalen eine angebliche Zinsvergünstigung von 808 Millionen Euro (1,58 Milliarden Mark) zurückzahlen. Mit weiteren Zinsen ist bis heute ein Betrag von über zwei Milliarden Mark aufgelaufen. Mit einem Urteil wird im kommenden Frühjahr gerechnet. (AZ: C-209/00)

Hintergrund des Streits ist die Übertragung der nordrhein-westfälischen Wohnungsbauförderungsanstalt (Wfa) für 5,9 Milliarden Mark an die WestLB im Jahr 1992. Das Land wollte damit die Kapitalausstattung der Bank stärken. Bei der Abstotterung in mehreren Raten musste die WestLB nur einen Zinssatz von 0,6 Prozent bezahlen. Nach Einschätzung der EU-Kommission wäre zumindest für einen Teilbetrag von 2,5 Milliarden Mark ein marktgerechter Zins von 9,3 Prozent fällig gewesen.

Mit ihrer Entscheidung vom 8. Juli 1999 wertete die Kommission deshalb den niedrigen Zins als unzulässige Beihilfe. Nachdem sich Brüssel mit den Beteiligten in Deutschland nicht auf einen Kompromiss einigen konnte, will die Kommission mit ihrer Klage nun vom Gericht festlegen lassen, dass Nordrhein-Westfalen die "Beihilfe" zurückfordern muss.

In Luxemburg verwiesen dagegen Deutschland und die WestLB auf eine Vereinbarung der Anteilseigner der Bank, wonach das Land Nordrhein-Westfalen als Gegenleistung mit 2,2 Milliarden Mark an der Wertsteigerung der WestLB beteiligt werden soll. Damit sei den wettbewerbsrechtlichen Bedenken in Brüssel ausreichend Rechnung getragen. Die EU-Kommission beharrte jedoch auf Maßnahmen bei der Bank selbst, weil sich die Wertsteigerung für das Land erst realisiere, wenn die WestLB verkauft werde. Zudem hätten noch nicht alle Anteilseigner eingewilligt. Die WestLB kritisierte, die von der Kommission verlangte "Rückzahlung" von 808 Millionen Euro erfordere eine Umsatzrendite von 23,7 Prozent. Dies könne keine Bank erwirtschaften.

Sollte der Gerichtshof den Argumenten der Kommission folgen, wäre dies eine Vorentscheidung für das Hauptverfahren, das als Klage unter anderem der WestLB gegen die Kommissionsentscheidung von 1999 noch beim europäischen "Gericht Erster Instanz" in Luxemburg anhängig ist. Zudem prüft die EU-Kommission, ob sie ähnliche Verfahren auch gegen andere öffentlich-rechtliche Banken einleiten will. Zu dem grundlegenden Streit um die öffentlichen Garantien für die Sparkassen und Landesbanken in Deutschland will die Bundesregierung der Kommission im Juli einen Lösungsvorschlag vorlegen.

7. Juni 2001 - 16.18 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2001

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