Europa - Primäres und Sekundäres Gemeinschaftsrecht
AFP VOM 23.1.2001 | Ratgeber - Europarecht | 62107 Aufrufe Mehr zum Thema: Gemeinschaftsrecht, Hoheitsrechte, EU, Richtlinie Der Begriff des primären Gemeinschaftsrechts umfasst die Gründungsverträge der drei Gemeinschaften (EGV, EGKSV, EAGV) sowie deren Anhänge und Protokolle.
Durch die Bestimmung der grundsätzlichen Ausgestaltung wird die Grundordnung der Gemeinschaft festgelegt. Das primäre Gemeinschaftsrecht gilt als Verfassung der EU .
Inbegriffen sind auch allgemeine Rechtsgrundsätze, wie die vom EuGH verbindlich formulierten Grundrechte, oder objektive rechtstaatliche Prinzipien, z.B. der Grundsatz der Rechtssicherheit oder das Demokratieprinzip .
Die unmittelbare Wirkung oder unmittelbare Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts äußert sich in den Rechten und Pflichten für den Einzelnen, die sich von diesem ableiten lassen.
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