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Das neue Staatsangehörigkeitsrecht

AFP VOM 7.9.2000 | Ratgeber - Ausländerrecht | 88521 Aufrufe
Mehr zum Thema: Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeitsrecht

Das neue Staatsangehörigkeitsrecht

Am 1. Januar 2000 wurde das Staatsangehörigkeitsgesetz geändert.

Das Ziel dieser Änderung war es, die Integration der dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländer und ihrer hier geborenen Kinder durch eine Erleichterung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit zu verbessern.

123recht.net stellt Ihnen die wesentlichen Inhalte der Neuregelung kurz vor.


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Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Das neue Staatsangehörigkeitsrecht
Seite 2: Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt
Seite 3: Einbürgerung von Kindern
Seite 4: Das Optionsmodell
Seite 5: Anspruchseinbürgerung nach dem Ausländergesetz
Seite 6: Ermessenseinbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz
Seite 7: Der Antrag auf Einbürgerung

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