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Die Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz

AFP VOM 18.8.2000 | Ratgeber - Ausländerrecht | 170171 Aufrufe
Mehr zum Thema: Aufenthaltsgenehmigung

Die Aufenthaltsgestattung regelt den Status von Asylbewerbern nach dem Asylverfahrensgesetz.

Alle Asylbewerber erhalten für die Dauer ihres Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung und dürfen zunächst in Deutschland bleiben.

Wer als Asylberechtigter anerkannt wird, erhält anschließend eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis .
Asylbewerber, die abgelehnt worden sind, müssen ausreisen und werden notfalls abgeschoben, es sei denn, es liegen Abschiebungshindernisse vor. Dann werden sie weiter in Deutschland geduldet, bis diese Hindernisse wegfallen.


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Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Aufenthaltsgenehmigungen
Seite 2: Die Aufenthaltserlaubnis
Seite 3: Die EU-Aufenthaltserlaubnis
Seite 4: Die Aufenthaltsberechtigung
Seite 5: Die Aufenthaltsbewilligung
Seite 6: Die Aufenthaltsbefugnis
Seite 7: Die Duldung
Seite 8: Die Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz
Seite 9: Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen

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