Das neue Staatsangehörigkeitsrecht
AFP VOM 7.9.2000 | Ratgeber - Ausländerrecht | 88520 Aufrufe Mehr zum Thema: Staatsangehörigkeit, StaatsangehörigkeitsrechtDer Antrag auf Einbürgerung
Den Antrag auf Einbürgerung müssen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde einreichen.
Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- ausgefülltes Antragsformular
- Lebenslauf
- Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung
- ggf. Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung
- Meldebescheinigung
- Kopie des Heimatpasses bzw. des Reiseausweises für heimatlose Ausländer
- aktuelle Passfotos
Welche Unterlagen Sie außerdem benötigen, erfahren Sie im Einzelfall bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Das neue StaatsangehörigkeitsrechtSeite 2: Erwerb der Staatsangehörigkeit durch GeburtSeite 3: Einbürgerung von KindernSeite 4: Das OptionsmodellSeite 5: Anspruchseinbürgerung nach dem AusländergesetzSeite 6: Ermessenseinbürgerung nach dem StaatsangehörigkeitsgesetzSeite 7: Der Antrag auf Einbürgerung


