Schadensabwicklung bei der unberechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag
23.9.2002 | Ratgeber - Vertragsähnliche Schuldverhältnisse | 89606 Aufrufe Mehr zum Thema:Geschäftsführung, Fremdgeschäftsführungswille, Schuldverhältnis, GoA
Der Geschäftsführer kann bei der unberechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag keinen Aufwendungsersatzanspruch geltend machen. In unserem Beispiel kann also Peter von Paul die Inseratkosten nicht ersetzt verlangen, da hier die Interessen des Geschäftsherrn gegenüber den Interessen des Geschäftführers schutzwürdiger sind.
Da der Geschäftsführer bei der unberechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag rechtswidrig handelt, hat der Geschäftsherr ihm gegenüber einen Schadenersatzanspruch.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Die Geschäftsführung ohne AuftragSeite 2: Allgemeines zur Geschäftsführung ohne AuftragSeite 3: Die verschiedenen Arten der Geschäftsführung ohne AuftragSeite 4: Echte Geschäftsführung ohne Auftrag als berechtigte GeschäftsführungSeite 5: Exkurs zum FremdgeschäftsführungswillenSeite 6: Berechtigte Geschäftsführung ohne AuftragSeite 7: Anspruchsumfang bei der berechtigten Geschäftsführung ohne AuftragSeite 8: Pflichten, die den Geschäftsführer treffenSeite 9: Echte Geschäftsführung ohne Auftrag als unberechtigte Geschäftsführung ohne AuftragSeite 10: Schadensabwicklung bei der unberechtigten Geschäftsführung ohne AuftragSeite 11: Unechte Geschäftsführung ohne AuftragSeite 12: Angemaßte Geschäftsführung



