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!!! EILT !!! Flugverspätung - Zug verpasst

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!!! EILT !!! Flugverspätung - Zug verpasst

Hallo
Eine Freundin von mir fliegt jetzt gerade von Moskau nach Düsseldorf.Der Flug hat 2,5 std. Verspätung. Sie wird Ihren Zug verpassen und das schlimme daran ist, das es heute keinen mehr gibt.Erst morgen Früh.
Was kann man da machen ?
Steht ihr eine Entschädigung zu ?
usw. ?

lg Brigitte


von Brigitte40 am 12.06.2012 18:37
Status: Praktikant (20 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 65 weitere Beiträge zum Thema "Flugverspätung".


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>!!! EILT !!! Flugverspätung - Zug verpasst
Im Prinzip schon. Welcher Grund wird denn angegeben?
Individual- oder Pauschalreise?

Bei Ankunft an den Schalter der Fluggesellschaft wenden. Es kann bequemer sein sich auf "Betreuungsleistungen" mit Übernachtung etc. einzulassen statt Barentschädigung.

-----------------
" Gruss aus Offenbach"


von guest-12313.09.2012 15:30:27 am 12.06.2012 19:52
Status: Unsterblich (982 Beiträge)
Userwertung:  2,3  von 5 (von 37 User(n) bewertet)

>!!! EILT !!! Flugverspätung - Zug verpasst
Hallo

Der Grund weiß ich nocht nicht, sie sitzt noch im Flugzeug. Voraussichtiche Landung 20:20 Uhr. Der Zug geht um 21:03 Uhr. Das wird mehr wie eng.
Sie hat nur den Flug gebucht keine Pauschale.

lg Brigitte


von Brigitte40 am 12.06.2012 20:08
Status: Praktikant (20 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>!!! EILT !!! Flugverspätung - Zug verpasst
Für Flüge dieser Distanz ist zumindest schonmal keine Entschädigung bei Verspätungen unter 3h vorgesehen. Und da Flug und Zug getrennt gebucht wurden, gibt es auch niemanden, von dem man die Weiterbeförderung oder eine Übernachtung verlangen könnte.

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""


von florian3011 am 12.06.2012 23:17
Status: Unsterblich (2965 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 33 User(n) bewertet)

>!!! EILT !!! Flugverspätung - Zug verpasst
quote:
Was kann man da machen ?

Im Hotel übernachten

quote:
Steht ihr eine Entschädigung zu ?

Nein


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" "


von Steffen Meier am 13.06.2012 04:52
Status: Unsterblich (889 Beiträge)
Userwertung:  2,7  von 5 (von 23 User(n) bewertet)

>!!! EILT !!! Flugverspätung - Zug verpasst
Pauschal würde ich nicht mit Nein Antworten.

Ich würde mich auf Artikel 19 Montrealer Abkommen berufen.

quote:
Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.

in Verbindung mit Artikel 12 Abs 1 EG 261/2004
quote:
Diese Verordnung gilt unbeschadet eines weiter
gehenden Schadensersatzanspruchs des Fluggastes. Die nach
dieser Verordnung gewährte Ausgleichsleistung kann auf einen
solchen Schadensersatzanspruch angerechnet werden.

Ich kann allerdings gleich sagen, dass sich die Airline auf den Standpunkt stellen wird, dass der Beförderungsvertrag in Düsseldorf ändert. Somit ist die Wahrscheinlichkeit gleich 0 dass die einen ein Taxi bezahlen oder das Hotel.

Dennoch würde ich die Kosten per Einschreiben bei der Airline einfordern, und im sehr wahrscheinlichen Versagensfall einen Anwalt beauftragen.

-----------------
" "


von Lifeguard am 13.06.2012 12:06
Status: Unsterblich (1964 Beiträge)
Userwertung:  2,4  von 5 (von 40 User(n) bewertet)

>!!! EILT !!! Flugverspätung - Zug verpasst
Hallo,

ich sehe da auch keine Moeglichkeit, dass vom Fluggast eine Entschaedigung erfolgreich betrieben werden kann, denn Artikel 19 Montrealer Uebereinkunft ist sehr schwammig formuliert (Zweiter Satz):
quote:
.....Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.....

Hier duerfte die Erklaerung der Fluggesellschaft ausreichend sein, dass ein technisches Problem vorlag, dass sofort repariert wurde und die Reparatur zwei Stunden in Anspruch nahm.

Jetzt ist der Fluggast in Zugzwang und muss Gegenteiliges beweisen, was kaum moeglich sein wird.

Das sieht bei EU-Fluggastverordnung ganz anders aus, aber die ist hier ja nicht anwendbar.


Viele Gruesse
bernardoselva

-----------------
"Touristiker"


von bernardoselva am 20.06.2012 16:11
Status: Unsterblich (1259 Beiträge)
Userwertung:  3,1  von 5 (von 45 User(n) bewertet)

>!!! EILT !!! Flugverspätung - Zug verpasst
Naja, schaut man ins Protokoll des Montrealer Abkommens, wird man sehen, das diese Formulierung eigentlich nur vor Schadensersatzansprüche wg. externer Wiedrigkeiten, auf die der Luftfrachtführer keinen Einfluss hat, geschützt sein sollen, und hier auch nur, wenn der Flugfrachtführer alles getan hat, was ihm zumutbar ist.
D.h. z.B. ist Heathrow gesperrt. Jetzt fahren alle rüber nach London City. Der Luftfrachtführer müßte nun alle Mitnehmen die er kann, es wäre jedoch zuviel, Sondermaschinen zu verlangen.

Selbes Spiel z.B mit LGA und JFK. Hier hab ich es selbst schon erlebt.

Ein defektes Flugzeug wird von einigen Richtern in Europa, wie auch in Amerika jedoch nicht als höhere Gewalt gewertet, wodurch sich Airlines hier nicht herrausreden können.

-- Editiert Lifeguard am 24.06.2012 13:15


von Lifeguard am 24.06.2012 13:13
Status: Unsterblich (1964 Beiträge)
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