>!!! EILT !!! Flugverspätung - Zug verpasst
Naja, schaut man ins Protokoll des Montrealer Abkommens, wird man sehen, das diese Formulierung eigentlich nur vor Schadensersatzansprüche wg. externer Wiedrigkeiten, auf die der Luftfrachtführer keinen Einfluss hat, geschützt sein sollen, und hier auch nur, wenn der Flugfrachtführer alles getan hat, was ihm zumutbar ist.
D.h. z.B. ist Heathrow gesperrt. Jetzt fahren alle rüber nach London City. Der Luftfrachtführer müßte nun alle Mitnehmen die er kann, es wäre jedoch zuviel, Sondermaschinen zu verlangen.
Selbes Spiel z.B mit LGA und JFK. Hier hab ich es selbst schon erlebt.
Ein defektes Flugzeug wird von einigen Richtern in Europa, wie auch in Amerika jedoch nicht als höhere Gewalt gewertet, wodurch sich Airlines hier nicht herrausreden können.
-- Editiert Lifeguard am 24.06.2012 13:15
von Lifeguard am 24.06.2012 13:13
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