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Wie allgemeine Geschäftsbedingungen wirksam werden

13.7.2000 | Ratgeber - Kaufrecht | 69614 Aufrufe
Mehr zum Thema: AGB, Allgemeine, Geschäftsbedingungen

AGB werden bei Vertragsschluss einseitig von einer Vertragspartei gestellt ( Wenn du meine Stereoanlage kaufst, musst Du Dich an meine Bedingungen halten. ).
Damit AGB auch gültig sind, müssen sie Bestandteil des Vertrages geworden sein. Der Käufer oder Kunde muss sie also mit unterschrieben und somit akzeptiert haben. Die AGB müssen also zur Kenntnis genommen werden.

Vorsicht: Meist sind AGB auf Rückseiten von Verträgen zu finden, in kleineren und unauffälligeren Buchstaben als der Rest des Vertrages (das "Kleingedruckte"). Dies ist üblich und völlig legal, wenn ein Hinweis auf die AGB im Vertrag bestand ( Der Unterzeichner akzeptiert mit seiner Unterschrift unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.. . ).
AGB müssen nicht einmal irgendwo im oder beim Vertrag enthalten sein, es reicht ein deutlicher Hinweis auf diese und die Möglichkeit der Einsichtnahme.


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Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Seite 2: Wie allgemeine Geschäftsbedingungen wirksam werden
Seite 3: Was nicht in allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt werden darf
Seite 4: Die Nachbesserung

Leserkommentare
von saintsous am 07.04.2010 17:43:45# 1
Achtung. Artikel offenkundig falsch! Bereits nach der ersten missglückten Nachbesserung bestehen Rücktritts- und Schadensersatzrechte, soweit man zuvor eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt hatte!
    
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