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Die Gütertrennung

AFP VOM 1.6.2000 | Ratgeber - Familienrecht | 444752 Aufrufe
Mehr zum Thema: Ehe, Ehevertrag, Güterstand, Zugewinngemeinschaft

Bei der Gütertrennung verhält es sich zunächst wie bei der Zugewinngemeinschaft: Während der Ehe bleiben die Vermögen getrennt, und jeder Ehepartner ist für seinen Teil verantwortlich. Im Gegensatz zur Zugewinngemeinschaft findet aber im Fall einer Trennung kein Ausgleich statt. Auch dann bleiben die Vermögen getrennt.

Gemeinsame Besitztümer werden behandelt, wie es bei "normalen" Miteigentümern der Fall wäre: Der Eigentümer, der die Sache im Endeffekt bei einer Trennung behält, hat dem anderen einen Ausgleich in Geld zu zahlen, abhängig von der Gewichtung der Eigentumsstellung (bei Ehe meist 50:50).


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Der Ehevertrag: Ja oder Nein
Seite 2: Der Güterstand
Seite 3: Die Zugewinngemeinschaft
Seite 4: Die Gütertrennung
Seite 5: Die Gütergemeinschaft
Seite 6: Was wird im Ehevertrag geregelt?
Seite 7: Wie macht man einen Ehevertrag?

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