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Die Scheidung

AFP VOM 1.6.2000 | Ratgeber - Familienrecht | 135123 Aufrufe
Mehr zum Thema: Scheidung

Bei Eheschließung entschließen Sie sich, mit Ihrem Ehegatten eine Ehe auf Lebzeiten zu schließen - "bis der Tod euch scheidet". Wie aber jeder weiß, kann eine Ehe unter gewissen Voraussetzungen von einem zuständigen Familienrichter durch Urteil geschieden werden. Unter welchen Umständen dies möglich ist, finden Sie in diesem Artikel.


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Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Die Scheidung
Seite 2: Die Voraussetzungen einer Ehescheidung
Seite 3: Die Ehe muss gescheitert sein
Seite 4: Das Getrenntleben
Seite 5: Ausnahmsweise: Die schnelle Scheidung
Seite 6: Scheidung - Worauf Sie achten sollten
Seite 7: Welches Familiengericht ist zuständig?
Seite 8: Der Versorgungsausgleich
Seite 9: Kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden?

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