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Schutz der Persönlichkeit des Urhebers und Einschränkungen

AFP VOM 8.9.2000 | Ratgeber - Urheberrecht | 81081 Aufrufe
Mehr zum Thema: Urheberrechtschutz, Urheber, Lizenzvertrag

Natürlich soll durch das Urheberrechtsgesetz gerade auch die Persönlichkeit des Urhebers geschützt werden; er allein soll bestimmen dürfen, was mit seinem Werk passiert. Bei bestimmten Nutzungsarten kommt es aber zu Einschränkungen:
Es ist erlaubt, Vervielfältigungen im privaten oder sonstigen Gebrauch herzustellen, wenn dies zum eigenen wissenschaftlichen Verwenden, zur Aufnahme in ein eigenes Archiv oder zur eigenen Unterrichtung über Tagesfragen notwendig ist.


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: © Copyright by..... - Das Urheberrecht
Seite 2: Bei wem liegt das Urheberrecht und was darf damit gemacht werden?
Seite 3: Die Übertragung von Verwertungsrechten an andere
Seite 4: Schutz der Persönlichkeit des Urhebers und Einschränkungen
Seite 5: Nicht alles ist geschützt
Seite 6: Urheberrechtlich schützen lassen - Wie geht das?
Seite 7: Dauer des urheberrechtlichen Schutzes
Seite 8: Was passiert bei Verletzungen des Urheberrechts?

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