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Die fahrlässige Tötung

31.10.2000 | Ratgeber - Strafrecht Besonderer Teil | 66326 Aufrufe
Mehr zum Thema: Mord, Totschlag, Tötung

§ 222 [Fahrlässige Tötung]

Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

"Durch Fahrlässigkeit" spielt auf die Verursachung bzw. Kausalität an. Näheres dazu finden Sie, wenn Sie dem Link folgen. Lesen Sie auch die Erklärungen zur Fahrlässigkeit .


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Seite 2: Der Totschlag
Seite 3: Der Mord
Seite 4: Die Mordmerkmale
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Seite 6: Die Tötung auf Verlangen

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