Die fahrlässige Tötung
31.10.2000 | Ratgeber - Strafrecht Besonderer Teil | 66326 Aufrufe Mehr zum Thema: Mord, Totschlag, Tötung§ 222 [Fahrlässige Tötung]
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
"Durch Fahrlässigkeit" spielt auf die Verursachung bzw. Kausalität an. Näheres dazu finden Sie, wenn Sie dem Link folgen. Lesen Sie auch die Erklärungen zur Fahrlässigkeit .
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Straftaten gegen das Leben - Worum es gehtSeite 2: Der TotschlagSeite 3: Der MordSeite 4: Die MordmerkmaleSeite 5: Die fahrlässige TötungSeite 6: Die Tötung auf Verlangen


