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Strafrecht - Worum es geht

25.9.2000 | Ratgeber - Strafrecht Allgemeiner Teil | 43725 Aufrufe
Mehr zum Thema: Strafrecht, Strafbarkeit

Das Strafrecht ist ein Teilbereich des öffentlichen Rechts. Es umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, die den Inhalt und Umfang der staatlichen Strafbefugnis bestimmen.
Strafrecht bezeichnet die Voraussetzungen der Strafbarkeit und die Rechtsfolgen strafbarer Handlungen.

Die Normen des Strafrechts sind im Wesentlichen im Strafgesetzbuch (StGB) niedergelegt.
Das Strafgesetzbuch ist in zwei Teile gegliedert: den Allgemeinen Teil (AT) und den Besonderen Teil (BT).
Im Allgemeinen Teil des StGB sind die wesentlichen allgemeinen Grundsätze des Strafrechts enthalten: Wann und in welchen Grenzen ist eine versuchte Tat strafbar, was ist ein Verbrechen, was ein Vergehen, wann ist eine fahrlässige Handlung strafbar, was sind die Voraussetzungen für die Strafbarkeit von Anstiftern und Gehilfen etc.
Der Besondere Teil beinhaltet die einzelnen Delikte, die in Deutschland unter Strafe gestellt sind. So neben vielen anderen Diebstahl, Totschlag oder Versicherungsbetrug. Dort werden die Merkmale der einzelnen Delikte vorgestellt und die daran anknüpfenden Strafdrohungen festgelegt.

Weitere Straftatbestände sind in zahlreichen Nebengesetzen wie den Steuergesetzen, dem Betäubungsmittelgesetz und dem Wirtschaftsstrafgesetz enthalten.


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