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Die Sterbehilfe

AFP VOM 5.9.2000 | Ratgeber - Medizinrecht | 48522 Aufrufe
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Euthanasie

Der Begriff "Euthanasie" stammt aus dem Griechischen und bedeutet "sanfter" oder "schöner Tod". Der Begriff Euthanasie bezog sich auf die ethische Pflicht des Arztes, Kranken den Tod durch schmerzlindernde Medikamente zu erleichtern.

Unter dem Regime der Nationalsozialisten erhielt der Begriff in Deutschland allerdings eine neue Bedeutung. Die Nationalsozialisten unterschieden zwischen "vollwertigem" und "unwertem" Leben. Zu "unwertem Leben" wurden psychisch Kranke und behinderte Kinder gezählt, die von gesinnungstreuen Ärzten ohne Wissen der Eltern getötet wurden. Später wurde die sogenannte "Aktion Gnadentod" auch auf Erwachsene, gesunde politische Häftlinge und andere Kulturen ausgedehnt.
Diesem Euthanasie-Begriff der Nationalsozialisten fielen schätzungsweise 75.000 Menschen zum Opfer.

Aus diesem Grund kann - vor allem in Deutschland - der Begriff Euthanasie nicht länger unkritisch gebraucht werden.


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Sterbehilfe - Worum es geht
Seite 2: Euthanasie
Seite 3: Aktive Sterbehilfe
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Seite 5: Passive Sterbehilfe
Seite 6: Sterbehilfe bei speziellen Krankheitsbildern
Seite 7: Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung
Seite 8: Rechtsprechung zur Sterbehilfe
Seite 9: Sterbehilfe im Ausland

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