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Die Voraussetzungen einer Ehescheidung

AFP VOM 1.6.2000 | Ratgeber - Familienrecht | 135121 Aufrufe
Mehr zum Thema: Scheidung

Die Ehe kann von einem Richter nur geschieden werden, wenn sie ohne Aussicht auf Besserung zerrüttet und somit gescheitert ist. Weiterhin müssen die Eheleute eine gewisse Zeit getrennt gelebt haben, bevor der Richter einer Scheidung zustimmt.


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Die Scheidung
Seite 2: Die Voraussetzungen einer Ehescheidung
Seite 3: Die Ehe muss gescheitert sein
Seite 4: Das Getrenntleben
Seite 5: Ausnahmsweise: Die schnelle Scheidung
Seite 6: Scheidung - Worauf Sie achten sollten
Seite 7: Welches Familiengericht ist zuständig?
Seite 8: Der Versorgungsausgleich
Seite 9: Kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden?

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