Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340158
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Strafrecht - Straftaten » 

Die Bedrohung

28.11.2000 | Ratgeber - Strafrecht Besonderer Teil | 31516 Aufrufe
Mehr zum Thema: Freiheit, Freiheitsberaubung, Nötigung

§ 241 [Bedrohung]

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, dass die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.
  • Verbrechen sind alle rechtswidrigen Taten, für die eine Mindeststrafe von einem Jahr vorgesehen ist, z.B. Totschlag, Erpressung, Raub.
  • Drohung mit einem Verbrechen liegt vor, wenn der Täter seinem Opfer eine von seinem Willen abhängige Begehung eines Verbrechens in Aussicht stellt. Dabei reicht es aus, wenn aus der Äußerung bzw. Bedrohungshandlung des Täters die wesentlichen Merkmale des Verbrechens hervorgehen.
  • Nahestehende Personen sind Personen, zwischen denen eine auf Dauer angelegte persönliche Beziehung besteht, die über die üblichen Sozialkontakte des Alltagslebens hinausgeht, z.B. Familie, Liebesverhältnis, enge Freundschaft, langjährige Hausgemeinschaft.

« Zurück | Seite: 12345
Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Straftaten gegen die persönliche Freiheit - Worum es geht
Seite 2: Die Freiheitsberaubung
Seite 3: Die Nötigung
Seite 4: Die Bedrohung
Seite 5: Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans

123recht.net ist Rechtspartner von:

340158
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97734
beantwortete Fragen
26
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Hendrik Krampe
Berlin
Zivilrecht, Arztrecht, Baurecht, Strafrecht, Gesellschaftsrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Chaos beim Relegationsspiel Herta Berlin gegen Fortuna Düsseldorf. Sollten die Krawalle Konsequenzen für die betroffenen Vereine haben?