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Der Ehe- bzw. Familienname

AFP VOM 12.4.2001 | Ratgeber - Familienrecht | 54699 Aufrufe
Mehr zum Thema: Ehename, Familienname, Begleitname, Namensrecht

Wer beginnt, Heiratspläne zu schmieden, beschäftigt sich zwangsläufig mit der Fragenach dem Ehenamen.

"Frau und Herr Meier"? ... "Frau Meier und Herr Schulz"? ... "Frau Meier-Schulz und Herr Schulz-Meier"? .. .

Welche Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich des Nachnamens im Zuge einer Eheschließung erlaubt der Gesetzgeber, was geht hierzulande nicht?


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Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Der Ehe- bzw. Familienname
Seite 2: Die Namensgebung
Seite 3: Der Normalfall: Gemeinsamer Ehename
Seite 4: Kein gemeinsamer Ehename
Seite 5: Änderung im Namensrecht für Kinder vom 01.07.98
Seite 6: Was passiert bei Tod eines Ehegatten oder Scheidung?

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