Der Ehe- bzw. Familienname
AFP VOM 12.4.2001 | Ratgeber - Familienrecht | 54699 Aufrufe Mehr zum Thema: Ehename, Familienname, Begleitname, NamensrechtWer beginnt, Heiratspläne zu schmieden, beschäftigt sich zwangsläufig mit der Fragenach dem Ehenamen.
"Frau und Herr Meier"? ... "Frau Meier und Herr Schulz"? ... "Frau Meier-Schulz und Herr Schulz-Meier"? .. .
Welche Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich des Nachnamens im Zuge einer Eheschließung erlaubt der Gesetzgeber, was geht hierzulande nicht?
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Der Ehe- bzw. FamiliennameSeite 2: Die NamensgebungSeite 3: Der Normalfall: Gemeinsamer EhenameSeite 4: Kein gemeinsamer EhenameSeite 5: Änderung im Namensrecht für Kinder vom 01.07.98Seite 6: Was passiert bei Tod eines Ehegatten oder Scheidung?


