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Der Unterhalt - Was dazu gehört

AFP VOM 1.6.2000 | Ratgeber - Familienrecht | 1505969 Aufrufe
Mehr zum Thema: Unterhalt

Vor Berechnung des Unterhalts sollten Sie zunächst wissen, was alles unter dem Begriff "Unterhalt" zusammengefasst wird:
Unterhaltszahlungen sollen den Lebensbedarf des Bedürftigen decken. Dazu gehören alle Bedürfnisse des täglichen Lebens: die Wohnung, Ernährung, Kleidung, Freizeit, Krankenversicherung, Berufsausbildung und Altersversicherung.


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Der Unterhalt
Seite 2: Die Unterhaltsvereinbarung
Seite 3: Der Unterhaltsanspruch des Ehegatten
Seite 4: Die Höhe des Unterhalts - Womit Sie rechnen müssen
Seite 5: Der Unterhalt - Was dazu gehört
Seite 6: Auf geht´s: Die Unterhaltstabellen
Seite 7: Die Düsseldorfer Tabelle
Seite 8: Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle
Seite 9: Die Berliner Tabelle
Seite 10: Anmerkungen zur Berliner Tabelle
Seite 11: Kinderbetreuung
Seite 12: Hohes Alter
Seite 13: Krankheit
Seite 14: Arbeitslosigkeit
Seite 15: Aufstockungsunterhalt
Seite 16: Ausbildung
Seite 17: Sonstiges

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