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Der Inhalt eines Ehevertrages

AFP VOM 1.6.2000 | Ratgeber - Familienrecht | 444748 Aufrufe
Mehr zum Thema: Ehe, Ehevertrag, Güterstand, Zugewinngemeinschaft

Im Ehevertrag kann zunächst der gesetzliche Güterstand und somit die Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen werden. Weiterhin ist es möglich, durch den Ehevertrag einen früher vertraglich vereinbarten Güterstand aufzuheben oder abzuändern.
Sie können im Ehevertrag auch den Versorgungsausgleich ausschließen. Dieser Ausschluss ist allerdings erst gültig, wenn nicht innerhalb eines Jahres der Scheidungsantrag gestellt wird.
Weiterhin können Sie innerhalb der Ehevertragsurkunde ohne Weiteres einen Erbvertrag verfassen.


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Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Der Ehevertrag: Ja oder Nein
Seite 2: Der Güterstand
Seite 3: Die Zugewinngemeinschaft
Seite 4: Die Gütertrennung
Seite 5: Die Gütergemeinschaft
Seite 6: Was wird im Ehevertrag geregelt?
Seite 7: Wie macht man einen Ehevertrag?

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