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Allgemeines zur Geschäftsführung ohne Auftrag

AFP VOM 23.9.2002 | Ratgeber - Vertragsähnliche Schuldverhältnisse | 81120 Aufrufe
Mehr zum Thema: Geschäftsführung, Fremdgeschäftsführungswille, Schuldverhältnis, GoA

Die Geschäftsführung ohne Auftrag regelt die Fälle, in denen jemand für eine andere Person ein Geschäftbesorgt, ohne von diesem beauftragt oder sonst dazu berechtigt zu sein.

In dem Beispielsfall liegt eine Berechtigung oder Beauftragung von Peter nicht vor. Dieser hatte einfach gehandelt und in den Rechtskreis seines Nachbarn eingegriffen, um von diesem Schaden abzuwenden. Die handelnde Person wird hierbei als Geschäftsführer bezeichnet, die von der Tätigkeit profitierende Person als Geschäftsherr. Zu beachten ist hierbei aber, dass nicht jede Tätigkeit des Geschäftführers unbedingt im Interesse des Geschäftherrn stehen muss. Der Geschäftsherr muss also vor einer aufgedrängten und unerwünschten Hilfeleistung in Schutz genommen werden. Die Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag sollen daher einen Ausgleich zwischen den Interessen des Geschäftherrn und Geschäftführers schaffen.

In dem angeführten Beispielsfall ist Peters Handlung von Paul sicherlich erwünscht, da ihm hieraus Vorteile erwachsen. Denn ein viel höherer Schaden wird durch Peters Aktion verhindert. In solch einem Fall soll der Geschäftsführer daher nicht die Nachteile aus der Geschäftsführung tragen. Erlittene Schäden kann er sich also von dem Geschäftsherrn erstatten lassen. Peter hat einen Aufwendungsanspruch gegen Paul für seine beschädigte Kleidung.

Diesen Anspruch hat er nicht aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Vereinbarung, sondern ausschließlich durchdie tatsächliche Geschäftsübernahme. Daher handelt es sich bei der Geschäftsführung ohne Auftrag um ein gesetzliches Schuldverhältnis, das unabhängig von Willenserklärungen entsteht.


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Die Geschäftsführung ohne Auftrag
Seite 2: Allgemeines zur Geschäftsführung ohne Auftrag
Seite 3: Die verschiedenen Arten der Geschäftsführung ohne Auftrag
Seite 4: Echte Geschäftsführung ohne Auftrag als berechtigte Geschäftsführung
Seite 5: Exkurs zum Fremdgeschäftsführungswillen
Seite 6: Berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag
Seite 7: Anspruchsumfang bei der berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag
Seite 8: Pflichten, die den Geschäftsführer treffen
Seite 9: Echte Geschäftsführung ohne Auftrag als unberechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag
Seite 10: Schadensabwicklung bei der unberechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag
Seite 11: Unechte Geschäftsführung ohne Auftrag
Seite 12: Angemaßte Geschäftsführung

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