Wann muss ich als Ausländer Deutschland verlassen?
AFP VOM 8.9.2000 | Ratgeber - Ausländerrecht | 116043 Aufrufe Mehr zum Thema: Ausweisung, Ausländer, Ausländerrecht, AbschiebungErhöhter Ausweisungsschutz
Bestimmte Personengruppen genießen einen besonderen Ausweisungsschutz.
Zu diesen Personengruppen zählen u.a.
- Ausländer mit einer Aufenthaltsberechtigung
- Ausländer, die eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen und im Bundesgebiet geboren oder als Minderjähriger in das Bundesgebiet eingereist sind
- Ausländer, die eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen und mit einem oben bezeichneten Ausländer in ehelicher Lebensgemeinschaft leben
- Ausländer, die mit einem deutschen Familienangehörigen in familiärer Lebensgemeinschaft leben
- Asylberechtigte oder Ausländer, die die Rechtsstellung eines ausländischen Flüchtlings genießen
- Heranwachsende, die in Deutschland aufgewachsen sind und wenigstens eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen
Der besondere Ausweisungsschutz verhindert die Ausweisung nicht, sondern besagt lediglich, dass die Ausweisung nur aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erfolgen kann.
Dies bedeutet eine Verschiebung des Entscheidungsrahmens. Anstelle der zwingenden Ausweisung erfolgt eine Regelausweisung und aus einer Regelausweisung wird eine Ausweisung nach Ermessen .
Für Minderjährige gilt ein noch weitreichender Schutz.
Minderjährige Ausländer, deren Eltern oder allein personensorgeberechtigte Elternteile sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, werden nicht ausgewiesen.
Dies gilt nicht, wenn der Minderjährige
- wegen serienmäßiger Begehung nicht unerheblicher Straftaten
- wegen Begehung mehrerer schwerer Straftaten
- wegen Begehung einer besonders schweren Straftat
Wer also regelmäßig Autos aufbricht, sich an Schlägereien beteiligt oder jemanden tötet und deshalb zu einer Jugendstrafe verurteilt wird, kann auch als Minderjähriger aus Deutschland ausgewiesen werden.
Das bekannteste Beispiel für die Ausweisung eines minderjährigen Ausländers aus Deutschland war der Fall "Mehmet" in München.
Der in Deutschland geborene und aufgewachsene Türke hatte mehr als 60 zum Teil schwere Straftaten begangen. Aus diesem Grund wurde ihm keine neue Aufenthaltserlaubnis erteilt, und er wurde aus Deutschland ausgewiesen.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Wann muss ich als Ausländer Deutschland verlassen?Seite 2: Die Ausweisung aus Deutschland - Ihre Voraussetzungen und FolgenSeite 3: Die zwingende AusweisungSeite 4: Die RegelausweisungSeite 5: Die Ausweisung nach dem Ermessen der BehördeSeite 6: Erhöhter AusweisungsschutzSeite 7: Die Abschiebung


