Wann muss ich als Ausländer Deutschland verlassen?
AFP VOM 8.9.2000 | Ratgeber - Ausländerrecht | 116042 Aufrufe Mehr zum Thema: Ausweisung, Ausländer, Ausländerrecht, AbschiebungDie zwingende Ausweisung
Beim Vorliegen von einer der in § 47 Abs. 1 AuslG aufgezählten Voraussetzungen muss ein Ausländer aus Deutschland ausgewiesen werden.
Diese Gründe, die eine Ausweisung zwingend nach sich ziehen, sind:
- rechtskräftige Verurteilung wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens drei Jahren
- mehrfache rechtskräftige Verurteilungen wegen vorsätzlicher Straftaten innerhalb von fünf Jahren zu Freiheits- oder Jugendstrafen von zusammen mindestens drei Jahren
- Anordnung von Sicherheitsverwahrung
- rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren ohne Bewährung
- wegen einer vorsätzlichen Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz
- wegen Landfriedensbruches
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Wann muss ich als Ausländer Deutschland verlassen?Seite 2: Die Ausweisung aus Deutschland - Ihre Voraussetzungen und FolgenSeite 3: Die zwingende AusweisungSeite 4: Die RegelausweisungSeite 5: Die Ausweisung nach dem Ermessen der BehördeSeite 6: Erhöhter AusweisungsschutzSeite 7: Die Abschiebung


