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Wann muss ich als Ausländer Deutschland verlassen?

AFP VOM 8.9.2000 | Ratgeber - Ausländerrecht | 116042 Aufrufe
Mehr zum Thema: Ausweisung, Ausländer, Ausländerrecht, Abschiebung

Die zwingende Ausweisung

Beim Vorliegen von einer der in § 47 Abs. 1 AuslG aufgezählten Voraussetzungen muss ein Ausländer aus Deutschland ausgewiesen werden.

Diese Gründe, die eine Ausweisung zwingend nach sich ziehen, sind:

  • rechtskräftige Verurteilung wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens drei Jahren

  • mehrfache rechtskräftige Verurteilungen wegen vorsätzlicher Straftaten innerhalb von fünf Jahren zu Freiheits- oder Jugendstrafen von zusammen mindestens drei Jahren

  • Anordnung von Sicherheitsverwahrung

  • rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren ohne Bewährung


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Wann muss ich als Ausländer Deutschland verlassen?
Seite 2: Die Ausweisung aus Deutschland - Ihre Voraussetzungen und Folgen
Seite 3: Die zwingende Ausweisung
Seite 4: Die Regelausweisung
Seite 5: Die Ausweisung nach dem Ermessen der Behörde
Seite 6: Erhöhter Ausweisungsschutz
Seite 7: Die Abschiebung

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