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Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen

AFP VOM 18.8.2000 | Ratgeber - Ausländerrecht | 170168 Aufrufe
Mehr zum Thema: Aufenthaltsgenehmigung

Um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen oder eine bestehende Aufenthaltsgenehmigung zu verlängern, müssen Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde in Ihrer Nähe wenden.

Dort müssen Sie für die Erteilung bzw. Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung folgende Unterlagen vorgelegen:

  • Antrag auf Erteilung/Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung bzw. Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer EU-Aufenthaltserlaubnis
  • gültiger Reisepass
  • aktuelles Passfoto
  • Lebensunterhaltsnachweis (z.B. Arbeitgeberbescheinigung)
  • Krankenversicherungsnachweis für das Bundesgebiet
  • Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen für eine Aufenthaltsgenehmigung

Im Einzelfall kann auch die Vorlage von weiteren Unterlagen erforderlich sein (z.B. Rentenversicherungsnachweis, Schulbescheinigung, Wohnungsnachweis.
Aus diesem Grund sollten Sie sich vorab telefonisch mit der zuständigen Sachbearbeiterin beim Auslnderamt in Verbindung setzen.


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Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Aufenthaltsgenehmigungen
Seite 2: Die Aufenthaltserlaubnis
Seite 3: Die EU-Aufenthaltserlaubnis
Seite 4: Die Aufenthaltsberechtigung
Seite 5: Die Aufenthaltsbewilligung
Seite 6: Die Aufenthaltsbefugnis
Seite 7: Die Duldung
Seite 8: Die Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz
Seite 9: Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen

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