Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen
AFP VOM 18.8.2000 | Ratgeber - Ausländerrecht | 170168 Aufrufe Mehr zum Thema: AufenthaltsgenehmigungUm eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen oder eine bestehende Aufenthaltsgenehmigung zu verlängern, müssen Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde in Ihrer Nähe wenden.
Dort müssen Sie für die Erteilung bzw. Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung folgende Unterlagen vorgelegen:
- Antrag auf Erteilung/Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung bzw. Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer EU-Aufenthaltserlaubnis
- gültiger Reisepass
- aktuelles Passfoto
- Lebensunterhaltsnachweis (z.B. Arbeitgeberbescheinigung)
- Krankenversicherungsnachweis für das Bundesgebiet
- Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen für eine Aufenthaltsgenehmigung
Im Einzelfall kann auch die Vorlage von weiteren Unterlagen erforderlich sein (z.B. Rentenversicherungsnachweis, Schulbescheinigung, Wohnungsnachweis.
Aus diesem Grund sollten Sie sich vorab telefonisch mit der zuständigen Sachbearbeiterin beim Auslnderamt in Verbindung setzen.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: AufenthaltsgenehmigungenSeite 2: Die AufenthaltserlaubnisSeite 3: Die EU-AufenthaltserlaubnisSeite 4: Die AufenthaltsberechtigungSeite 5: Die AufenthaltsbewilligungSeite 6: Die AufenthaltsbefugnisSeite 7: Die DuldungSeite 8: Die Aufenthaltsgestattung nach dem AsylverfahrensgesetzSeite 9: Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen


