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Die EU-Aufenthaltserlaubnis

AFP VOM 18.8.2000 | Ratgeber - Ausländerrecht | 170167 Aufrufe
Mehr zum Thema: Aufenthaltsgenehmigung

Für Bürger der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gelten aufgrund der Gewährleistung der Freizügigkeit innerhalb der EU besondere Regelungen.

EU-Bürger, die in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen, können die Ausstellung einer EU-Aufenthaltserlaubnis beantragen. Diese wird zunächst für fünf Jahre erteilt.
Besteht die Beschäftigung in Deutschland darüber hinaus weiter, so wird anschließend eine unbefristete EU-Aufenthaltserlaubnis ausgestellt.

Einen Anspruch auf eine EU-Aufenthaltserlaubnis haben auch die Ehegatten der EU-Bürger, unabhängig davon, aus welchem Land sie kommen.


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Aufenthaltsgenehmigungen
Seite 2: Die Aufenthaltserlaubnis
Seite 3: Die EU-Aufenthaltserlaubnis
Seite 4: Die Aufenthaltsberechtigung
Seite 5: Die Aufenthaltsbewilligung
Seite 6: Die Aufenthaltsbefugnis
Seite 7: Die Duldung
Seite 8: Die Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz
Seite 9: Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen

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