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Die Aufenthaltsbefugnis

AFP VOM 18.8.2000 | Ratgeber - Ausländerrecht | 170165 Aufrufe
Mehr zum Thema: Aufenthaltsgenehmigung

Eine Aufenthaltsbefugnis wird erteilt, wenn keine andere Aufenthaltsgenehmigung in Frage kommt, der Ausländer aber aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen trotz bestehender Ausreisepflicht nicht in sein Heimatland zurückgeschickt werden kann.

Die Aufenthaltsbefugnis ist grundsätzlich zeitlich befristet und wird nur solange verlängert, wie die Abschiebungshindernisse bestehen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausländer, die acht Jahre lang eine Aufenthaltsbefugnis hatten, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten.


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Aufenthaltsgenehmigungen
Seite 2: Die Aufenthaltserlaubnis
Seite 3: Die EU-Aufenthaltserlaubnis
Seite 4: Die Aufenthaltsberechtigung
Seite 5: Die Aufenthaltsbewilligung
Seite 6: Die Aufenthaltsbefugnis
Seite 7: Die Duldung
Seite 8: Die Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz
Seite 9: Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen

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